Pflege

Pflege

Im Rahmen der ambulanten Pflege leisten wir Grundpflege, garantieren hauswirtschaftliche Versorgung und erbringen ärztlich verordnete Behandlungspflege nach den Vorgaben des Arztes sowie der individuellen Bedürfnisse der Patienten. Wenn Sie in eine Pflegestufe eingestuft sind, haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen.

Pflege

Unser Ziel ist es, Ihnen trotz Krankheit oder Pflegebedürftigkeit ein hohes Maß an Selbständigkeit zu erhalten.

Unsere Pflege ist beratend, begleitend, unterstützend und anleitend.

Behandlungspflege zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung (§37, 2 SGB V) wird von uns erbracht.
Beispiele sind: Tägliche Medikamentengabe, an- bzw. ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Blutzuckerkontrolle und Insulingabe.

Wundmanagement

Durch unser speziell geschultes Personal ist uns ein modernes Wundmanagement möglich. Eine enge Zusammenarbeit mit der Wundsprechstunde des Universitätsklinikum Tübingen und mit niedergelassenen Spezialisten ist für uns selbstverständlich.

Leistungen der Pflegeversicherung (nach dem Sozialgesetzbuch XI) erhalten Menschen, wenn sie dauerhaft auf pflegerische Hilfe angewiesen sind. Hierzu muss ein Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt werden.

Der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) überprüft die Pflegebedürftigkeit und nimmt Ihre Einstufung in eine Pflegestufe vor. Dadurch erhält der/die Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Geld- oder Sachleistung. Die Sachleistungen können sowohl für den Bereich der Pflege, als auch für die Versorgung des Haushaltes abgerufen werden.

Unsere Pflegedienstleiterin kommt zu Ihnen nach Hause. Wir nehmen den Hilfebedarf auf und erstellen in Absprache mit Ihnen eine Versorgungsplan nach Ihren Bedürfnissen.

Die Pflegeversicherungsleistungen sind in einzelne Leistungspakete unterteilt, die – je nach Pflege- und Versorgungsbedarf – individuell zusammengestellt werden.
Wir informieren Sie über die Kosten und die Leistungen Ihrer Kranken- und Pflegekasse und sagen Ihnen, ob Sie mit einem finanziellen Eigenbeitrag rechnen müssen.

Verhinderungspflege

Sie pflegen und versorgen Ihren pflegebedürftigen Angehörigen normalerweise selbst oder Sie haben einen Ihrer Mitmenschen mit der Pflege Ihres Angehörigen beauftragt.

Doch auch Sie benötigen hin und wieder eine Auszeit oder sind schlicht verhindert, sei es wegen eigener Krankheit oder Überforderung oder wegen eines eigenen Urlaubs oder aus anderen Gründen.

Wissen Sie, dass Sie genau für diese Fälle gegenüber der Pflegekasse einen Anspruch auf Verhinderungspflege bis zu einer Höchstsumme von ca. 1.500,00 Euro pro Jahr haben? In dieser Zeit, in der Sie verhindert sind, selbst zu pflegen, übernehmen wir dies gerne für Sie. So können Sie sich selbst entlasten und wissen Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause gut versorgt.

Weitere Infos

Wollen Sie hierzu noch mehr wissen? Wenden Sie sich an unsere Pflegedienstleitung, Kranken- und Altenpflege

Frau Heike Schmelzer unter

Telefon: 07073 300 32 – 0
E-Mail: pdl@diakoniestation-ammerbuch.de

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