Pflegeberatung
Pflegeberatung

Pflegeberatung – die Qualität der häuslichen Pflege sichern
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener Beratungseinsatz für Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen versorgt werden. Sie wird von einer zugelassenen Pflegefachperson oder einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt.
Im Rahmen der Pflegeberatung durch die Diakoniestation Ammerbuch e.V. informieren wir Sie über die Information über Entlastungsangebote des Gesetzgebers, der Kommunen und der Kirchengemeinden. Darüber hinaus vermitteln wir praktische Pflegetipps.
Das Ziel unserer Pflegeberatung ist, die häusliche Pflege langfristig zu sichern und eine Überforderung der Angehörigen zu vermeiden. Damit soll die Lebensqualität der Pflegebedürftigen erhalten werden.
Die Pflegeberatung kann von einer Pflegekasse über eine individuelle Schulung nach § 45 SGB XI finanziert werden. Pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, müssen je nach Pflegegrad halbjährlich (bei den Pflegegraden 2 und 3) bzw. vierteljährlich (bei Pflegegraden 4 und 5) eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen.
Bei Nichtinanspruchnahme dieser Pflegeberatung kann die Pflegekasse die Geldleistung kürzen bzw. einstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail direkt an unser Team der Pflegeberatung, Martina Glück und Katrin Selke, unter beratung@diakoniestation-ammerbuch.de oder melden Sie sich telefonisch zu unseren Bürozeiten.